Ziel und Hintergrund der Energieberatung

 

 

Nach heutigem Kenntnisstand wird der prognostizierte Anstieg der CO2-Konzentration und weiterer klimaschädlicher Gase, den so genannten ,,Klimakillern“ (z.B. Lachgas, Methan, Stickoxide) sowie des Kohlenmonoxidgehaltes in den nächsten Jahrzehnten mit hoher Wahrscheinlichkeit globale Klimaveränderungen mit katastrophalen Folgen nach sich ziehen - die globale Klimaerwärmung.

 

Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern und eine Stabilisierung der Klimaentwicklung herbeiführen zu können, muss die jährliche CO2-Emission in den nächsten 50 Jahren um die Hälfte reduziert werden. Damit eine Reduktion in dieser Größenordnung erreicht werden kann, ist es unabdingbar Potentiale zur Minderung des Energieverbrauchs und der CO2-Reduktion in allen Bereichen soweit wie möglich auszuschöpfen.

 

Der größte Einzelfaktor des Energieverbrauchs in Deutschland ist mit ca. 78 % des Gesamtenergieverbrauchs (entspricht ca.

45 % CO2-Emissionen) die Heizungsanlage in einem Gebäude. Damit liegt hier das größte Einsparpotenzial. Dem Gebäudebestand erhält somit eine zentrale Rolle, denn nur die energetische Sanierung bestehender Gebäude ermöglicht es, die CO2-Emissionen drastisch zu senken. Energiesparende Neubauten allein reichen nicht aus.

 

Bundesweit gehören ca. 24 Mio. Altbauwohnungen, davon ca. 18 Mio. in den alten und ca. 6 Mio. in den neuen Bundesländern, über ein energetisch äußerst schlechtes Niveau. Das sind 75 % des gesamten Bestandes. Zu den ,,Energieverschwendern” zählen vor allem Gebäude, die vor Inkrafttreten der zweiten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1982 errichtet und nicht oder unzureichend in den letzten Jahren energetisch saniert wurden. Ihr jährlicher flächenbezogener Energieverbrauch liegt bei einer Wohnfläche von ca. 100 m² durchschnittlich zwischen 150 und 200 kWh. Dies entspricht ca. 1.500 bis 2.000 Liter Heizöl.

 

Vergleicht man die Preise für Heizöl der letzten Jahre, so kosteten im Jahr 2002 100 Liter noch 32 €. Im Jahr 2008 dagegen stieg der Preis gleiche Menge rund 70 € an. Das ist eine mehr als 200 %ige Verteuerung der Brennstoffe. Um die Motivation für energetische Verbesserungen im Gebäudebestand anzukurbeln und die Anforderungen an Neubauvorhaben zu verhärten und um somit den Energiepreisen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung die Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet. Diese wurde 2004 als auch 2007 novelliert und überarbeitet. Ein wesentliches Ziel der Verordnung ist, den Energieverbrauch von Gebäuden mit Hilfe hoher Wärmeschutzansprüche und optimierter Anlagentechnik zu reduzieren.

 

Die EnEV folgt erstmals dem Ansatz die primärenergetischen Einflüsse (Gewinnung der Rohstoffe z.B. Kohle) in der Energiebilanz zu berücksichtigen. Dadurch werden nicht nur der Energieverbrauch des Gebäudes sondern auch sämtliche Energieumwandlungs- und -transportverluste mit berücksichtigt. Mit der EnEV 2009 ist eine 30 %ige Verschärfung der Vorgaben herbeigeführt wurden. Somit steigen die Anforderungen an die Sanierungen erheblich.

 

Neben den Vorgaben zum Neubau und zur Sanierung von Gebäuden wurden so genannte „Nachrüstpflichten“ für Eigentümer eingeführt. Diese sehen unter anderen folgende Maßnahmen vor:

 

▪      Nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken, die Teil der wärme tauschenden Hüllfläche sind, müssen so gedämmt werden, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 W/m2K nicht überschreitet.

 

▪      Neu eingebaute oder geänderte Bauteile der Gebäudehülle dürfen bestimmte festgeschriebene Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten, wenn mehr als 10 % einer Bauteilfläche gleicher Orientierung geändert werden.

 

▪      Heizkessel, die vor dem 01. 10. 1978 eingebaut wurden, müssen außer Betrieb genommen werden. Dies gilt nicht für Anlagen, die bereits über Brennwert- oder Niedertemperaturkessel verfügen. Ausnahmen gelten für Anlagen, die mit festem Brennstoff befeuert werden.

 

▪      Nicht gedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die in ungeheizten Räumen liegen, müssen gedämmt werden.

 

▪      Es muss ein Energieausweises nach aktueller EnEV bei Eigentümer- bzw. Mieterwechsel sowie bei Sanierung der Gebäudehülle oder Erweiterung des Gebäudevolumens um mehr als 30 m³ erstellt werden.

 

Um die energetische Situation im Gebäudebestand zu verbessern und die Energieeinsparverordnung umzusetzen, wurde das Programm zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort, auch bekannt als Vor-Ort-Beratung, von der Bundesregierung ins Leben gerufen.

 

Ein Ziel der Vor-Ort-Beratung ist, Einsparpotentiale des jeweiligen Gebäudes aufzugeigen, um die oben genannten Fakten bezüglich der Energieverschwendung zu reduzieren und die nachhaltige Nutzung der Ressourcen zu gewährleisten. Weiterhin sollen durch die aufgezeigten Energiesparmaßnahmen die Umwelt geschützt und die hohen Energiekosten, die mit unter die zweite Miete darstellen, gesenkt werden.

 

Ein Vorurteil gegenüber der Vor-Ort-Energieberatung ist oft, dass die Begriffe Energiesparen, Komfortverlust und Verzicht auf Bequemlichkeit in einen sehr negativen Zusammenhang gebracht werden. Dies geschieht jedoch aufgrund ungenügenden Wissenstandes der Kritiker. Wenn man sich mit der Materie auseinander setzt, wird man feststellen können, dass durchgeführte Maßnahmen zur Energieeinsparung oft mit einer Verbesserung der Wohnqualität verbunden sind, was im genauen Gegenteil zum Verlust von Komfort oder Bequemlichkeit steht. Daneben wird der Wert des Gebäudes erheblich gesteigert.

 

Jeder Mensch sollte seinen Teil zum Umweltschutz beitragen, so auch die Hausbesitzer. Mit der Vor-Ort-Beratung wird den Hauseigentümern eine gute Möglichkeit geboten dieser Verpflichtung nachzukommen.